Nach dem medizinischen Verständnis der Antike standen Körper und Seele in enger Wechselwirkung zueinander. Der französische Philosoph René Descartes (1596–1650) etablierte unsere heutige Auffassung von einem Dualismus von Körper und Geist im Menschen. Seine Gedanken führten in der Medizin zu einer Fokussierung auf die reine Funktionalität des menschlichen Körpers. Die Seele spielte für dieses mechanistische Medizinverständnis keine Rolle mehr.

Die pietistischen Mediziner um Christian Friedrich Richter (1676–1711) wandten sich gegen diese Auffassung. Sie bauten auf die Lehre des hallischen Arztes Georg Ernst Stahl (1659–1734) aufbauten.

Was nun die Vereinigung [von Leib und Seele] selbst betrifft, so bestehet sie in einer solchen genauen Verbindung des Leibes mit der Seele, daß, ob sie gleich sonst ihrer Natur nach ganz divers und unterschieden sind, sie doch nun ein einzig Ding werden, und den Menschen zusammen constituiren [...].

Christian Friedrich RichterDie höchst-nöthige Erkenntniß des Menschen…, S. 79–80
Titelblatt, in: Christian Friedrich Richter: Die höchst=nöthige Erkenntnis des Menschen, sonderlich nach dem Leibe und natürlichem Leben, oder ein deutlicher Unterricht, von der Gesundheit und deren Erhaltung […]. 3. Vermehrte Ausgabe Leipzig: selbstverlag: Gleditsch, 1710; Halle, Franckesche Stiftungen

Christian Friedrich Richter erläutert in seinem über 1.000 Seiten umfassenden Hauptwerk das pietistische Medizinverständnis: Zwischen Körper und Seele besteht ein unmittelbarer, unauflöslicher Zusammenhang. War diese Verbindung durch Affekte oder sündhaftes Verhalten gestört, wurde der Mensch krank.

Basis des von Richter gesammelten medizinischen Wissens zu den verschiedensten Krankheiten, Symptomen und Behandlungen war die Annahme, dass nur die Aussöhnung mit Gott zu wahrer Heilung und Gesundung führe. Die Veröffentlichung in mehreren Auflagen auf Deutsch führte zu einer enormen Popularisierung medizinischen Wissens. Richter gab mit seinem Werk den Menschen die Möglichkeit an die Hand, sich in Notsituationen auch selbst behandeln zu können. Er befähigte aber auch dazu, die Behandlung durch einen Arzt zu beurteilen und stärkte damit die Mündigkeit der Patientinnen und Patienten.

Johann Juncker zählt zu den einflussreichsten Ärzten, die im 18. Jahrhundert in den Franckeschen Stiftungen gewirkt haben. Als Medicus Ordinarius, der »ordentliche« (= angestellte) Arzt der Glauchaschen Anstalten, war er für die Patienten und für die Aufsicht über die Hilfsärzte, Krankenmütter und Krankenwärterinnen verantwortlich.

Wer dieses Officium übernimmt, demselben rathe ich aus treuem Hertzen, daß er causam Die zum wahren Schild ergreife, und das Elend der Menschen für sein bestes Obiectum halte […]

Juncker organisierte nicht nur das gesamte Medizinalwesen in den Stiftungen, er sorgte auch für den Bau des ersten Kinderkrankenhauses und führte eine regelmäßige Armensprechstunde ein. Hier wurden monatlich ca. 1.000 Kranke kostenfrei behandelt und mit Medikamenten des Waisenhauses versorgt. Dabei bezog er Medizinstudenten mit ein, die so Erfahrungen in der medizinischen Praxis sammeln konnten. Eine frühe Form der Krankenkasse spiegelt sich in der Anstellung des Medicus Ordinarius. Er wurde von regelmäßigen Beiträgen, die die auswärtigen Schüler zahlten, unterhalten.

Allegorie zur Forensik, Frontispiz in: Michael Alberti: Commentatio in constitutionem criminalem Carolinam medica. Variis Titulis Et Articulis Ratione Et Experientia Explicatis Ac Confirmatis Comprehensa […]. Halle: Waisenhaus, 1739. Halle, Franckesche Stiftungen: BFSt: S/Verl:15

Zu den bedeutendsten Wegbereitern der Gerichtsmedizin als juristisch relevanter Teildisziplin gehört der an der hallischen Universität lehrende pietistische Mediziner Michael Alberti (1682–1757).

Seine Commentatio in constitutionem criminalem Carolinam medica von 1739 zeigt an verschiedenen Beispielen die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Medizin in juristischen Prozessen auf.

Der Titelkupfer – gestochen von Gottfried August Gründler (1710–1775), der auch für die Gestaltung und Einrichtung der Kunst- und Naturalienkammer des Halleschen Waisenhauses verantwortlich war – zeigt eine Allegorie auf das Zusammenwirken der Disziplinen der Rechtswissenschaft und der Medizin.

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